Umgrenzung „Sicherung gegen Naturgewalten“

Umgrenzung „Sicherung gegen Naturgewalten“ – diese Erläuterung findet man im Bebauungsplan des Neubaugebietes Riensförde 438/2. Aber was bedeutet dieses nun? Im §5 des Bebauungsplanes findet man einen Hinweis auf mögliche Erdfallgebiete in Verbindung mit der Gefährdungskategorie 5, welche besondere bauliche Maßnahmen notwendig macht.

Beim LBEG, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Hannover findet man den sogenannten NIBIS Kartenserver. Unter dem Punkt „Ingenieurgeologie“ findet sich die „Karte der Geogefahren“, wo man die bereits erwähnte Umgrenzung wiederfindet. Da anscheinend das LBEG für die Angabe der Gefährdungskategorie zuständig ist habe ich mich an dieses gewandt und um weitere Informationen zu dem Erdfallgebiet gebeten – denn große Teile im Süden von Stade befinden sich in diesem Gebiet.

Es wurde dann geprüft welche Gefährdungskategorie denn für unser Bauvorhaben besteht und das Ergebnis war erfreulich: Lediglich die Kategorie 3 wurde nach der Prüfung genannt, verbunden mit dem Hinweis, dass ein Baugrundgutachten erforderlich sei.

Es empfiehlt sich daher mal für sein eigenes Bauvorhaben beim LBEG nachzufragen.

6 Antworten auf „Umgrenzung „Sicherung gegen Naturgewalten““

  1. Hallo,
    sehr interessant – Vielen Dank, dass sie das hier teilen. Hatten sie denn bei der Gründung Mehrkosten aufgrund des Erdfallrisikos? Wenn ja, wie hoch waren die Mehrkosten?
    Gabe es von der Bodenbeschaffenheit / Tragfähigkeit etc. Einwände vom Bauträger?
    Ich würde mich freuen, wenn sie hierzu kurz antworten könnten.
    Weiterhin schönes Wohnen im schönen Stade wünsche ich!
    Kerem

  2. Hallo,
    der Mehraufwand aufgrund des Erdfallrisikos kann ich so gar nicht genau nennen. Mit zunehmender Entfernung sind andere Arbeiten notwendig, bei uns war es eine Bodenplatte welche wenige Zentimeter stärker sein musste. Dadurch dass die Vorgabe gleich berücksichtigt wurde sind die Kosten nicht als Mehrkosten ausgewiesen worden. Ein Hinweis auf die Erfordernisse nach […], also Hinweis auf die stärkere Bodenplatte ist im Bauvertrag enthalten.
    Einwände gab es nicht, Bodengutachten und statische Anforderungen lagen vor. Welche Einwände hätte es seitens des Bauunternehmens auch geben sollen („das wird nicht benötigt“, „das können wir nicht umsetzen“)…
    VIele Grüße Stefan

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